Aufstiegs-BAföG: Die Förderung für meinen Erfolg.
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Aufstiegs-BAföG (Meister-BAföG) erfolgreich beantragen.

Du willst deine Karriere fördern, dich beruflich weiterbilden und dafür Aufstiegs-BAföG beantragen? Das Aufstiegs-BAföG (vormals Meister-BAföG genannt) unterstützt finanziell die Aufstiegsfortbildung von Fachkräften in kaufmännischen Berufen und Handwerker:innen. Es ist also ideal für alle, die sich gleichzeitig fortbilden und aufsteigen möchten. Außerdem kann das Aufstiegs-BAföG den Schritt in die Selbstständigkeit erleichtern.

Wir zeigen dir in 5 einfachen Schritten, wie du die Förderung des Aufstiegs BAföG beantragen kannst.

Wie beantragt man Aufstiegs-BAföG? | Voraussetzungen | Anforderungen für Voll- und Teilzeit | Deine Aufstiegsfortbildungen | Wissenswertes zur Rückzahlung | Häufig gestellte Fragen - FAQ

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Praktisch erklärt: Wie beantragt man Aufstiegs BAföG?

Antrag Meister-BAföG

Leistungen nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz kannst du online bei der zuständigen Behörde deines Bundeslandes beantragen. Einige Dokumente werden per Post eingereicht.

Aufstiegs-BAföG beantragen in 5 einfachen Schritten:

  1. Besuche die Webseite des Bundesministeriums für Bildung und Forschung.
  2. Klicke links auf dein Bundesland, lese alle Hinweise aufmerksam durch.
  3. Klicke in der Tabelle unten bei „Aufstiegs-BAföG“ auf „Anträge nach dem AFBG“.
  4. Wähle im Auswahlmenü deine Stadt oder deinen Landkreis. Nun siehst du dein zuständiges Amt für Ausbildungsförderung. Außerdem sind alle erforderlichen Formulare zum Download verlinkt.
  5. Fülle die Formulare aus. Einige Formulare kannst du online über den „Upload“ einreichen. Andere Formulare schickst du per Post an dein zuständiges Amt für Ausbildungsförderung. Beachte vor dem Ausfüllen auch hier alle Hinweise. Du kannst die Formulare zwischenspeichern, so dass nichts verloren geht, wenn du die Aufgabe unterbrichst.

Tipp: Hinweise zum Ausfüllen der Formulare stehen an entsprechender Stelle in den Formularen. In unserem Informationsblatt zum Download findest du alle notwendigen Informationen kompakt für dich zusammengetragen. Wenn du eine Aufstiegsfortbildung bei der WBS anstrebst und Fragen zum Antrag auf Aufstiegs-BAföG hast, unterstützen und beraten wir dich gern persönlich. Ruf einfach unsere Expert:innen an und lass dich kostenlos beraten.

Was sind die Voraussetzungen für das Aufstiegs-BAföG?

Es gibt eine Reihe von Voraussetzungen, die förderfähige Maßnahmen mindestens erfüllen müssen. Mit den Aufstiegsfortbildungen der WBS bist auf der sicheren Seite. Unsere Kurse erfüllen die Voraussetzungen für Leistungen nach dem Aufstiegs-BAföG.

Allgemeine Mindestanforderungen an Kurse laut Aufstiegs-BAföG:

  • Gezielte fachliche Vorbereitung auf eine öffentlich-rechtliche Prüfung nach dem Berufsbildungsgesetz, der Handwerksordnung oder auf gleichwertige Abschlüsse nach Landesrecht oder Bundesrecht.
  • Fernlehrgänge gelten als förderungswürdige Teilzeitmaßnahme, wenn sie die Anforderungen des Fernunterrichtsschutzgesetzes erfüllen oder wenn die Bestimmungen des Gesetzes nicht zutreffen, der Unterricht von einem öffentlich-rechtlichen Träger durchgeführt wird und die Förderungsvoraussetzungen des Aufstiegs-BAföG gegeben sind.
  • Mediengestützte Lehrgänge müssen durch Unterricht mit Präsenz oder eine „vergleichbare verbindliche mediengestützte Kommunikation“ ergänzt werden. Ebenfalls vorausgesetzt werden regelmäßige Erfolgskontrollen.
  • Die Mindestdauer, sowohl in Vollzeit als auch in Teilzeit, beträgt 400 Stunden, wobei eine Stunde als Unterrichtseinheit von 45 Minuten gilt.
  • Ausschließlich Unterrichtsmaßnahmen bei zertifizierten Anbietern sind förderwürdig. Diese Anbieter müssen - wie die WBS - ein angemessenes System zur Qualitätssicherung bieten.
  • Es kann auch eine Maßnahme gefördert werden, die eine Ausbildung mit einer Aufstiegsfortbildung verbindet. Voraussetzungen sind sowohl ein strukturiertes Angebot, welches die zuständige Prüfstelle anerkennt, als auch, dass die Fortbildung erst nach der Ausbildung erfolgt.
Voraussetzungen für Meister-BAföG

Flexibles BAföG-Modell: Förderungen sind in Voll- und Teilzeit möglich.

Meister-BAföG Vollzeit

Für Maßnahmen in Vollzeit gilt:

  • Mindestens 400 Kursstunden mit einer bestimmten Fortbildungsdichte (Fortbildungsdichte = Teilnahme am Unterricht). Wer also ausschließlich selbst lernt, wird nicht gefördert. Virtuelle Präsenzlehrveranstaltungen sind dabei gleichwertig zum Unterricht mit physischer Anwesenheit. Die Stunden müssen außerdem in einem bestimmten Zeitraum absolviert werden.
  • Maßnahmen in Vollzeit erfordern mindestens 25 Unterrichtsstunden an vier Werktagen in der Woche (Vollzeit-Fortbildungsdichte).
  • Bei Vollzeit-Kursen, die mindestens für zwei Jahre angelegt sind, werden die Blockferienwochen abgezogen. Bei mindestens 70 Prozent der restlichen Wochen muss die Vollzeit-Fortbildungsdichte eingehalten werden.
  • Berufliche Fortbildungen in Vollzeit dürfen maximal drei Jahre dauern. Das ist der im Aufstiegs-BAföG geforderte sogenannte maximale Vollzeit-Rahmen.

 

 

Meister-BAföG Teilzeit

Für Maßnahmen in Teilzeit gilt:

  • Der Kurs muss durchschnittlich mindestens 18 Unterrichtsstunden im Monat umfassen. Das ist die im Aufstiegs-BAföG geforderte sogenannte Teilzeit-Fortbildungsdichte.
  • Der maximale Teilzeit-Zeitrahmen liegt bei vier Jahren.
  • Werden Kurse der ersten Fortbildungsstufe in Teilzeit abgehalten und gefördert, kann die Mindestanzahl der Unterrichtsstunden bei 200 liegen. Die erste Ausbildungsstufe meint die Ausbildung zur geprüften Berufsspezialist:in.

 

 

 

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Wer bekommt Aufstiegs-BAföG?

Es gibt über 700 Aufstiegsfortbildungen, die nach dem Aufstiegs-BAföG finanziell gefördert werden. Das Aufstiegs-BAföG ist an keine Altersgrenze gebunden. Du musst lediglich die Voraussetzungen der jeweiligen Fortbildungsordnung für die Prüfungszulassung erfüllen. Bei einer fachschulischen Fortbildung brauchst du die entsprechende Zulassung.

  • Auch Bachelor-Absolvent:innen, Studienabbrecher:innen oder Abiturient:innen ohne abgeschlossene Erstausbildung können eine Förderung erhalten. Aufgepasst: Wer bereits einen Master-Abschluss oder einen vergleichbaren Hochschulabschluss hat, bekommt keine Leistungen nach dem Aufstiegs-BAföG.
  • Aufstiegs-BAföG für Ausländer:innen: Du kannst von der Fördermöglichkeit profitieren, wenn du eine Bleibeperspektive haben. Dazu zählen ein ständiger Wohnsitz in Deutschland, eine Erlaubnis zum dauerhaften Aufenthalt oder bestimmte Aufenthaltstitel. Förderungswürdig ist deine berufliche Fortbildung auch, wenn du seit 15 Monaten rechtmäßig in Deutschland bist und erwerbstätig warst. Dazu zählt auch eine Berufsausbildung.
Wer bekommt Meister-BAföG?

Aufstiegs-BAföG zurückzahlen: Was ist zu beachten?

Die Leistungen und Förderungen nach dem Aufstiegs-BAföG können mit einem Darlehen der KfW Bank (Kreditanstalt für Wiederaufbau) kombiniert werden. Lehrgangsgebühren, Prüfungsgebühren und Materialkosten für ein Meisterprüfungsprojekt werden mit bis zu 50 Prozent bezuschusst. Bei maximal insgesamt 17.000 Euro.

Bei bestandener Prüfung wird die Hälfte des Darlehensanteils der KfW Bank für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren erlassen. Die andere Hälfte wird bei einer Existenzgründung erlassen. Die Kosten für ein Meisterstück oder Vergleichbares werden zur Hälfte und maximal bis zu 2.000 Euro mit 50 % bezuschusst.

Förderung am Beispiel geprüfte Handelsfachwirt:in (IHK):

3.034,70 Seminargebühr (= gesamte Förderhöhe exkl. Bücherkosten)
1.517,35 abzgl. 50 % Zuschuss
1.517,35 Restsumme

Finanzierung über Bildungskredit der KfW-Bank
1.517,35 Eigenanteil
758,67 abzgl. 50% Darlehenserlass (bei bestandener Prüfung)

758,67 Restsumme (steuerlich absetzbar)
2.276,03 Ersparnis (plus 50 % der Prüfungsgebühren)

Hinweis: Das Darlehen wird zu einem niedrigen Zinssatz gewährt, wobei Zinsen erst zwei Jahre nach der letzten Auszahlung fällig werden. Zahlst du vorher den noch offenen Betrag zurück, fallen keine Zinsen an. Mindestens 128 Euro zahlst du pro Monat zurück. Sollte sich deine wirtschaftliche Lage verschlechtern, kann das Darlehen auf Antrag gestundet werden.

Gut zu wissen: Das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz kurz erklärt.

Das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz trat zum 1. Januar 1996 in Kraft und wurde seitdem mehrfach überarbeitet. Da es dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) ähnlich ist, wurde es in Kurzform als Meister-BAföG und ab 2016 als Aufstiegs-BAföG bezeichnet.

Das Gesetz fördert die berufliche Weiterentwicklung durch Übernahme der Fortbildungskosten sowie in bestimmtem Rahmen und unter bestimmten Bedingungen auch die Kosten für Kinderbetreuung und für den Lebensunterhalt während der Ausbildung.

Kurse und Antragsteller:innen müssen einige Bedingungen erfüllen, damit sie förderwürdig sind. Die Aufstiegsfortbildungen des WBS erfüllen diese Bedingungen. Zusätzlich wird in einigen Bundesländern der Abschluss noch mit einem Meisterbonus belohnt. Lass dich gern beraten, wie auch du deiner Karriere mit einer geförderten Weiterbildung neuen Schwung verschaffst! Wir unterstützen dich gern.

Erklärung Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz

Häufig gestellte Fragen zum Aufstiegs-BAföG - FAQ.

Was ist Aufstiegs BAföG/Meister BAföG?

Aufstiegs-BAföG nach dem Aufstiegsfortbildungsgesetz (AFBG) ist (wie das bekannte BAföG für Studierende) ein Förderungsinstrument, mit dem Menschen bei ihrer beruflichen Qualifizierung gefördert werden. Das Aufstiegs-BAföG richtet sich an Teilnehmer:innen an beruflichen Aufstiegsfortbildungen (wie z.B. Meisterschulen, daher auch der alte Name "Meister-BAföG").

Welche Voraussetzungen an eine Aufstiegsfortbildung gibt es?

Gefördert werden Maßnahmen, die gezielt auf eine öffentlich-rechtliche Prüfung nach Berufsbildungsgesetz (BBiG), Handwerksordnung (HwO) oder gleichwertige Abschlüsse vorbereiten. Die Fortbildung muss mindestens 400 Unterrichtsstunden (eine Unterrichtsstunde ist eine Unterrichtseinheit von 45 Minuten) umfassen. Vollzeitmaßnahmen müssen mindestens 25 Unterrichtseinheiten an vier Werktagen durchführen und höchstens drei Jahre dauern, Teilzeitmaßnahmen dürfen bis zu vier Jahre dauern und müssen durchschnittlich 18 Unterrichtseinheiten pro Monat umfassen.

Wer bekommt Aufstiegs-BAföG?

Rechtsanspruch auf Aufstiegs-BAföG hat prinzipiell jeder, der an einer förderbaren Aufstiegsfortbildung teilnimmt. Es gibt über 700 Aufstiegsfortbildungen, die nach Aufstiegs-BAföG förderbar sind. Für dich persönlich gibt es übrigens keine Altersgrenze, du musst nur die Voraussetzungen für die jeweilige Fortbildungsordnung der Aufstiegsfortbildung erfüllen.

Wie wird gefördert beim Aufstiegs-BAföG?

Zur Finanzierung der Gebühren erhält man Einkommens- und Vermögensubabhängig einen Beitrag bis zu 15000 Euro. 50 % davon sind ein Zuschuss, der nicht zurückgezahlt werden muss. Der restliche Betrag kann (muss aber nicht) als Darlehen bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) aufgenommen werden. Zusätzlich dazu können Materialkosten zur Hälfte bis zu 2000 Euro gefördert werden. Auch hier sind 50 % der Förderung ein Zuschuss und 50 % ein Darlehen der KfW. Zusammen sind das also bis zu 17000 Euro Förderung.

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Weiterbildungen und Umschulungen mit Gütesiegel: Die Zufriedenheit unserer Teilnehmer:innen hat bei WBS TRAINING höchste Priorität. Das bezeugen auch unsere Auszeichnungen. Aus 20.000 Anbieter:innen von Erwachsenenbildung wurde WBS TRAINING bereits mehrere Jahre in Folge mit dem Siegel „Top Anbieter für Weiterbildung“ (FOCUS-BUSINESS) ausgezeichnet und befindet sich unter „Deutschlands digitalen Vorreitern“ (F.A.Z.). Zudem führen wir regelmäßig selbstständig Teilnehmerbefragungen durch. Alles mit dem Ziel, dir ein qualitativ hochwertiges Bildungserlebnis zu bieten.

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Für WBS TRAINING stehen nicht nur wirtschaftliche Interessen im Vordergrund, sondern vor allem der Mensch und unsere Umwelt. Dafür setzen wir uns täglich ein – mit der Schaffung von Transparenz, ökologischer Nachhaltigkeit und gelebter Solidarität gegenüber unserer Kundschaft, Mitarbeitenden und Partner:innen. Alle unsere Standorte beziehen beispielsweise 100 Ökostrom. Unsere vom F.A.Z.-Institut ausgezeichneten Maßnahmen für das Gemeinwohl dokumentieren wir in unserer Gemeinwohl-Bilanz.