Bildung und Förderung

Bereit für deine Ausbildung zur Betreuungskraft?


Jobratgeber Bildung Ausbildung zur Betreuungskraft

Stell dir vor, du hast in wenigen Monaten einen Berufsabschluss und kannst ins Arbeitsleben starten, Geld verdienen und sogar eine sinnvolle und erfüllende Tätigkeit finden. Das ist möglich – mit der Ausbildung zur Betreuungskraft nach §§ 43b, 53b SGB XI.

Wenn du dich gern um Menschen kümmerst, dafür sorgst, dass es ihnen gut geht, und geduldig und einfühlsam bist, kannst du dir in etwa drei Monaten die Fachkenntnisse aneignen, um mit deinen Fähigkeiten das Leben älterer und demenzkranker Menschen zu bereichern.

Zusätzliche Betreuungskraft nach §§ 43b, 53b SGB XI klingt kompliziert? Ist es nicht. Was hinter dieser Berufsbezeichnung steckt, was du lernst und wo du arbeiten kannst – all das erfährst du in diesem Ratgeber.

Warum werden zusätzliche Betreuungskräfte nach §§ 43b, 53b SGB XI gebraucht?

Eine zusätzliche Betreuungskraft begleitet einen blinden Mann.

Die Pflege von Menschen erfordert nicht nur Erfahrung und Feingefühl, sondern auch ausreichend Zeit. Die ist häufig ein knappes Gut, und examinierte Pflegefachkräfte können im Alltag oft nicht so auf Bedürfnisse der pflegebedürftigen Personen eingehen, wie sie es gern würden.

Durch den Fachkräftemangel ist der Zeitplan eng getaktet und viele Pflegende wünschen sich mehr Zeit für die seelische und soziale Betreuung. Hier kommst du ins Spiel und kannst als zusätzliche Betreuungskraft einen wichtigen und sehr geschätzten Beitrag leisten. Du unterstützt das Pflegeteam, in dem du betreuungsbedürftigen Personen direkte Zuwendung gibst.

Durch zusätzliche Betreuung und Aktivierung erfahren Menschen mit demenzbedingten Funktionsstörungen, körperlichen Beeinträchtigungen, geistiger Behinderung oder psychischen Erkrankungen Wertschätzung. Mit sozialem Austausch ermöglichst du ihnen die Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft und trägst maßgeblich zu ihrem Wohlbefinden bei.

Deshalb enthält die Berufsbezeichnung „zusätzliche Betreuungskraft“ Paragrafen.

Das SGB XI ist das elfte Sozialgesetzbuch, es regelt Themen wie Pflegebedürftigkeit, Pflegeversicherung, Qualitätsstandards für Pflegeeinrichtungen und die Rechte pflegebedürftiger Menschen. Seit 2017 besagt Paragraf §§ 43b, dass alle Pflegebedürftigen, auch Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1, in teil- und vollstationären Pflegeeinrichtungen einen Rechtsanspruch auf Maßnahmen zur zusätzlichen Betreuung und Aktivierung haben, die über die notwendige Versorgung hinausgehen.

Der Paragraf besagt außerdem, dass zusätzliche Betreuungskräfte nicht regelmäßig oder planmäßig in körperbezogene Pflegemaßnahmen sowie hauswirtschaftliche Tätigkeiten eingebunden werden. Maßnahmen der Behandlungspflege bleiben ausschließlich den dafür qualifizierten Pflegekräften vorbehalten. Sprich, deine Aufgabe als zusätzliche Betreuungskraft beinhaltet nicht das Verabreichen von Medikamenten, die Wundversorgung oder Ähnliches, sondern du konzentrierst dich ganz auf die persönliche Zuwendung und Ansprache der bedürftigen Menschen.

Was macht eine zusätzliche Betreuungskraft?

Eine fröhliche zusätzliche Betreuungskraft am Telefon

Neben der professionellen Pflege durch examinierte Pflegekräfte ist bei der Betreuung von Menschen mit demenzbedingten Funktionsstörungen, körperlichen Beeinträchtigungen, geistiger Behinderung oder psychischen Erkrankungen auch der soziale und persönliche Kontakt bedeutsam. Du kümmerst dich also um die Freizeitgestaltung betreuungsbedürftiger Menschen. Mit ihnen zusammen malen, basteln oder backen gehört ebenso zu deinen Aufgaben, wie ein gemeinsamer Spaziergang oder ein Spiel.

Du motivierst und aktivierst sie und manchmal hast du auch einfach ein offenes Ohr für die Belange oder Sorgen der Betreuungsbedürftigen. Du gibst auch mal Hilfestellung bei der Nahrungsaufnahme oder beim Gang auf die Toilette, aber der Fokus deiner Arbeit ist die persönliche Ansprache.

Ein idealer Job zum Wiedereinstieg: Quereinsteiger:innen oder Wiedereinsteiger:innen nach der Elternzeit sind herzlich willkommen, die Weiterbildung als zusätzliche Betreuungskraft §§ 43b, 53b SGB XI in den Live-Online-Kursen der WBS TRAINING zu absolvieren. Jetzt kostenlos beraten lassen.

Deine Möglichkeiten zur Ausbildung als zusätzliche Betreuungskraft.

Betreuungskraft als Alltagsbegleiter:in.
Du lernst, Patienten zu motivieren und zu aktivieren, beispielsweise zu einem Spaziergang, zum Lesen, Basteln oder Kochen. Mit deinem Wissen über Grundlagen demenzieller/psychischer Alterserkrankungen, die Lebens- und Alltagsgestaltung Betreuungsbedürftiger und biografisches Arbeiten kannst du zugewandt und professionell auf die Menschen eingehen, achtest dabei auf Hygiene und kannst auch im Notfall die richtigen Maßnahmen einleiten.

Betreuungskraft Auffrischungskurs.
Einmal jährlich bist du als zusätzliche Betreuungskraft zur Auffrischung deiner Kenntnisse verpflichtet. Aktuelle Neuerungen der relevanten Gesetze und Regularien erfährst du hier und erhältst die Chance zum kollegialen Austausch und zu Übungen anhand von Beispielen aus der Praxis. Lerninhalte wie Wohlbefinden, physischer Zustand und Stimmung, Umgang mit Sorgen und Ängsten, Empathie, Kommunikation und Motivation und Reflexion des eigenen Handelns werden vertieft.

Zusätzliche Betreuungskraft.
Pflegebedürftige Menschen mit demenzbedingten Fähigkeitsstörungen, geistiger Behinderung oder psychischen Erkrankungen benötigen besondere Betreuung. Als zusätzliche Betreuungskraft begleitest und unterstützt du Betroffene in enger Kooperation mit den Pflegekräften, zum Beispiel bei alltäglichen Aktivitäten wie Spaziergängen, Gesellschaftsspielen, Lesen oder Basteln. Wenn du dich beruflich in den Pflegebereich einsteigen willst, erhältst du hier eine sehr gefragte Qualifikation.

In diesen Einrichtungen arbeiten zusätzliche Betreuungskräfte.

Mit deinem Abschluss als Betreuungskraft nach §§ 43b, 53b SGB XI hast du viele Möglichkeiten: Benötigt werden zusätzliche Betreuungskräfte nicht nur in vollstationären Pflegeeinrichtungen, sondern auch in Einrichtungen der Kurzzeit-, Tages- oder Nachtpflege.

Aber auch in der häuslichen Pflege sind zusätzliche Betreuungskräfte willkommen. Weiterhin ist dein Einsatz bei ambulanten Pflegediensten oder Wohlfahrtsverbänden gefragt, ebenso als Seniorenbetreuer:in in Seniorenbüros von Gemeinden oder Städten. Kurz, alle Bereiche, in denen Menschen seelische oder soziale Betreuung benötigen, werden sich über deine Unterstützung und Entlastung des Pflegeteams freuen.

Wie sieht eine Ausbildung zur zusätzlichen Betreuungskraft aus?

Wenn du dich für eine Ausbildung zur zusätzlichen Betreuungskraft entscheidest, ist dein erster Schritt ein fünftägiges Orientierungspraktikum in einer Pflegeeinrichtung. Diese 40 Stunden sind vorgeschrieben, so kannst du überprüfen, ob du den Umgang mit pflegebedürftigen Menschen wirklich professionell erlernen willst. Anschließend startest du deine Weiterbildung bei uns und durchläufst acht Wochen Unterricht und vier Wochen Pflichtpraktikum, in dem du die theoretisch erworbenen Kenntnisse praktisch umsetzen und vertiefen wirst.

Dies sind unter anderem deine Lerninhalte im Unterricht:

  • PC-Anwenderwissen: Grundlagen Microsoft Word, Excel und PowerPoint
  • Grundlagen der Pflege und Pflegedokumentation
  • Grundkenntnisse Krankheitsbilder im Tätigkeitsfeld
  • Lebens- und Alltagsgestaltung Betreuungsbedürftiger
  • Ziele sinnvoller Beschäftigung, Tages- und Wochenstrukturierung
  • Biografisches Arbeiten in der Altenpflege
  • Notfallsituationen im Pflegealltag, Erste-Hilfe-Schein

Häufige Fragen und Antworten (FAQ) zur Ausbildung als Betreuungskraft:

Welche Voraussetzungen brauchst du für die Weiterbildung zur zusätzlichen Betreuungskraft nach §§ 43b, 53b SGB XI?

Für die Weiterbildung zur zusätzlichen Betreuungskraft nach §§ 43b, 53b SGB XI brauchst du keine Ausbildung im Pflegebereich. Bringst du bereits Kenntnisse in der Pflege mit, ist das sicher ein Vorteil, aber keine Bedingung. Diese Dinge solltest du aber vorweisen können:

  • Gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift.
  • Eintragsfreies polizeiliches Führungszeugnis.
  • Absolvierung eines 40-stündigen Orientierungspraktikums in einer Pflegeeinrichtung.

Darüber hinaus wird dir der Job Freude machen, wenn du grundsätzlich eine positive Haltung gegenüber kranken, behinderten und alten Menschen hast, gern im Team arbeitest und kommunizierst und diese Eigenschaften mitbringst:

  • Beobachtungsgabe und Wahrnehmungsfähigkeit.
  • Empathiefähigkeit und Beziehungsfähigkeit.
  • Bereitschaft und Fähigkeit zu nonverbaler Kommunikation.
  • Fantasie, Kreativität und Flexibilität.
  • Gelassenheit im Umgang mit verhaltensbedingten Besonderheiten.
  • Psychische Stabilität, Fähigkeit zur Reflexion des eigenen Handelns.

Was verdient eine zusätzliche Betreuungskraft nach §§ 43b, 53b SGB XI?

Als zusätzliche Betreuungskraft nach §§ 43b, 53b SGB XI verdienst du mindestens den Pflege-Mindestlohn von 13,20 € pro Stunde. Im Rahmen der Pflegereform und politischer Entscheidungen können sich bestimmte Rahmenbedingungen im Pflege- und Gesundheitswesen ändern. Sprich gern mit unseren Expert:innen, um dich zu informieren.

Wie zukunftssicher ist der Beruf als zusätzliche Betreuungskraft?

Die Nachfrage nach qualifizierten Betreuungskräften wird zukünftig steigen. Grund dafür ist die demografische Entwicklung; es wird zunehmend mehr ältere Menschen geben. Der Bedarf an Pflege- und Betreuungsdienstleistungen steigt an und gut ausgebildete Fachkräfte werden überall gebraucht, um auf die Bedürfnisse der zu betreuenden Menschen einzugehen. Mit der Weiterbildung zur zusätzlichen Betreuungskraft nach §§ 43b, 53b SGB XI entscheidest du dich für eine sichere berufliche Zukunft.