Bildung und Förderung

Bildungszeit & Bildungsteilzeit: Dein Recht auf Weiterbildung.


Frau sitzt am Laptop und recherchiert.

In Zeiten der Arbeitswelt 4.0 und Digitalisierung nimmt das Thema Weiterbildung im Job einen immer höheren Stellenwert ein. Die Bereitschaft der Beschäftigten, sich den veränderten Bedingungen einer immer digitaler werdenden Arbeitswelt zu stellen und Schritt zu halten, wird dabei zu einem Schlüsselfaktor im globalen Wirtschaftswettbewerb.

Mit der Einführung der sogenannten Bildungszeit und Bildungsteilzeit soll ab 2023 die Weiterbildung von Beschäftigten gefördert werden.

Was bedeutet Bildungszeit und Bildungsteilzeit?

Mit dem System der Bildungszeit und Bildungsteilzeit und dem verabschiedeten Bildungszeitgesetz soll es Beschäftigten ermöglicht werden, sich weiterzubilden – ohne Angst, zu wenig zu verdienen oder den Job zu verlieren. Dabei können sich Beschäftigte eine Auszeit bis zu einem Jahr nehmen, um sich weiterzubilden (Bildungszeit) oder die Arbeitszeit reduzieren und sich quasi „im Job weiterbilden“ (Bildungsteilzeit). Die Bundesagentur für Arbeit zahlt in diesen Zeiten eine staatliche Unterstützung.

Die wichtigsten Unterschiede in der Zusammenfassung:

  • Bildungszeit: Die Beschäftigten vereinbaren mit ihrem Unternehmen eine Auszeit von bis zu einem Jahr, um sich weiterzubilden. In dieser Zeit erhalten sie Unterstützung von der Agentur für Arbeit (bis zu 60  des Einkommens beziehungsweise 67  für Familien).
  • Bildungsteilzeit: Die Bildungsteilzeit lässt sich auf bis zu zwei Jahre strecken. Hierbei wird die Arbeitszeit reduziert, um sich aus- oder weiterzubilden. Für die entfallenden Stunden erhalten die Beschäftigten Weiterbildungsgeld von der Agentur für Arbeit.

Unser Tipp: Überlege dir frühzeitig, welche Weiterbildung zu deinem Job passen könnte und mache dir eine Liste deiner „Top 3 Lieblings-Weiterbildungen“. So hast du bereits einen klaren Fokus. Wir haben eine gute Übersicht von Weiterbildungen, die von der Agentur für Arbeit bis zu 100 gefördert werden, für dich.

Wir werden den Weg in die Weiterbildungsrepublik gehen.

Hubertus Heil | Bundesminister für Arbeit & Soziales
Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Vorbild für die Weiterbildungsoffensive ist Österreich.

In Österreich gibt es die Bildungszeit (dort als „Bildungskarenz“ bezeichnet) bereits seit dem 01. Januar 1998. Die Bildungskarenz kann zwischen Arbeitgeber:in und Arbeitnehmer:in ab dem siebten Monat der Beschäftigung für maximal ein Jahr ausgehandelt werden. Seit dem 01. Juli 2013 ist ebenso eine Bildungsteilzeit für die Dauer von bis zu zwei Jahren möglich.

Nutze deinen Anspruch auf Bildungszeit und Bildungsteilzeit.

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Was ist der Unterschied zwischen Bildungszeit und Bildungsurlaub?

Der Begriff „Bildungsurlaub“ ist in den Gesetzen der Bundesländer geregelt und wird mit unterschiedlichen Begriffen gekennzeichnet:

Bildungsurlaub = Bildungsfreistellung = Bildungszeit

Dabei stehen alle Begriffe für denselben Sachverhalt: Mit dem Bildungsurlaub wird es Beschäftigten ermöglicht, bis zu fünf Tage bezahlten Urlaub zu nehmen, um an beruflichen und politischen Weiterbildungen teilzunehmen. Nur in Bayern und Sachsen gibt es keine gesetzliche Regelung und damit auch keine Freistellung für den Bildungsurlaub.

Ein Wort mit mehreren Bedeutungen: Je nach Bundesland können sich die Begrifflichkeiten des Bildungsurlaubs unterscheiden. In Baden-Württemberg wird der Bildungsurlaub z. B. als Bildungszeit bezeichnet. Hier wird es sicherlich eine Änderung geben, sobald das neue Gesetz zur „Bildungszeit und Bildungsteilzeit“ von der Bundesregierung verabschiedet wird.