Mit Beginn des Jahres 2023 wurde das Arbeitslosengeld II durch Bürgergeld ersetzt. Die auch als Hartz IV bekannte Sozialleistung ist umfassend reformiert worden. Ziel ist, mehr Menschen durch Weiterbildung zu qualifizieren, anstatt sie möglichst schnell wieder in Arbeit zu bringen. Hintergrund ist der drastische Fachkräftemangel und profitieren sollen vor allem Menschen, die keinen Berufsabschluss oder geringe Qualifikationen haben.
So bekommst du den Bonus: Wenn du Bürgergeld-Empfänger:in bist oder Arbeitslosengeld (ALG1) beziehst, erhältst du das Weiterbildungsgeld in Höhe von 150 Euro im Monat, wenn du an einer berufsabschlussbezogenen Weiterbildung teilnimmst. Die Bedingung ist also, dass du dich für eine Umschulung entscheidest oder einen Kurs wählst, der mit einer anerkannten Ausbildungsprüfung abschließt.
Gut zu wissen: Die Förderung ist für dich anrechnungsfrei, du bekommst sie zusätzlich zum Regelbedarf.